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Spurlos verschwundene Haustiere (Katze/Hund)


Haustierdiebstahl - Was hat sich geändert?

Bis heute sind die Gründe für das spurlose Verschwinden von Haustieren (Katze/Hund), wie in all den Jahren vor und nach dem spurlosen Verschwinden von meinem Kater Toppy am 16.03.1999 nicht eindeutig bekannt.


Wie bereits erwähnt: Haustierdiebstahl gibt es.
Zur Behauptung, dass es einen organisierten Haustierdiebstahl für die Tierversuchs- und/oder Fellindustrie gibt, - wie in den 70-90er Jahren nachweislich geschehen - dazu fehlen bis heute ernstzunehmende Hinweise und eindeutige Beweise.

Vorstellbar ist alles!
Es bleibt, auch wenn organisierter Tierdiebstahl zwecks Tierversuchen und/oder Fellgewinnung nicht ausgeschlossen werden kann, weiterhin bei Spekulationen.

Auch die neuesten Meldungen über ein gehäuftes Verschwinden von Katzen einschliesslich der Meldung vom 12.03.2016 besagen nicht, dass die Tiere zu diesem Zweck gestohlen werden.
Von organisierter Kriminalität möchte ein Augsburger Polizeisprecher allerdings nicht sprechen. "Es handelt sich eindeutig um einen Diebstahl und dem gehen wir nach. Alles weitere wäre Spekulation." Ihm seien in der Region Augsburg lediglich die beiden Fälle bekannt.

Jedoch bleibt der Verdacht so lange bestehen, bis andere nachweisbare Gründe für das spurlose Verschwinden unserer Haustiere erbracht werden.

Ich persönlich sehe das "spurlose Verschwinden von Haustieren (Katzen/Hunde)" mittlerweile sehr differenziert.

Als mir gesagt wurde, Tierfänger haben meinen Kater Toppy gestohlen, habe ich nur darüber gelacht und geäußert: wer nimmt denn eine bestimmte Katze mit, wo es doch so viele gibt?
Als ich allerdings im Jahr 1999 Infomaterial von der damaligen Katzenrettung Goslar, jetzt Deutscher Katzenschutz No Catnapping e.V. zugesandt bekommen habe, war ich fest davon überzeugt, dass es tatsächlich einen organisierten Haustierdiebstahl geben muss.

Als jedoch in den letzten Monaten/Jahren Meldungen eingingen, dass die Altkleider/Schuhsammlungen in Verbindung mit einer verdeckten Tierfangaktion stehen sollen, bin ich mehr als hellhörig geworden und habe deshalb von Juni 2002 bis heute eigene Recherchen betrieben. Ich hatte mittlerweile gelernt, dass das bloße Notieren der verschwundenen Tiere, v. a. während der Zeit der Sammlung, noch nicht als Nachweis für den Diebstahl ausreicht. Besonders dann nicht, wenn keine nachhaltige Recherche betrieben wurde, um nachzuweisen ob, die verschwundenen Katzen in den darauf folgenden Wochen oder Monaten nicht doch wieder nach Hause zurückgekehrt sind.

Dabei habe ich auch erfahren, dass im März 1999 eine tote schwarze Katze keine 150m von unserem Haus am Straßenrand gelegen war, die dann allerdings innerhalb kurzer Zeit wieder verschwunden war. Vielleicht war diese schwarze Katze, die "NUR " im Straßenverkehr verunfallt ist, mein Kater Toppy?

Nur ein Beispiel von einigen persönlichen Recherchen die wir/ich seit Juni 2002 bei uns im Kreisgebiet intensiv versuchen zu betreiben (ist alles auch eine Zeit- und Kostenfrage): Von den uns/mir bekannten 10 verschwundenen Katzen im Monat August/September sind innerhalb von 4 Wochen, 7 wieder nach Hause gekommen. Von einem Ort in unserem Kreisgebiet hieß es, dass viele Katzen gesucht werden. Aus den vielen gesuchten Tieren waren es dann nur noch zwei - diese zwei Katzen sind wieder zu Hause. Eine kam von selbst nach Hause, die andere saß im Tierheim ohne Kennzeichnung. 3 Katzen verschwanden an einem Tag von einer Familie im Dezember 2002 spurlos - wurden aufgehängt gefunden. Auch vorgekommen und selbst gesehen, verunfallten tödlich jeweils 2 Katzen auf ein und demselben Platz zur gleichen Zeit.

Wenn möglich bringen wir/ich die uns zugelaufenen und auch die tödlich verunfallten Katzen (auch vor meiner Haustür abgelegten tote Tiere) zum Tierarzt, um nachsehen zu lassen, ob sie eine Kennzeichnung, Tätowierung und/oder Transponder/Chip haben, in der Hoffnung, dass sie im Haustierzentralregister registriert sind, denn nur dann kann man die Tiere nachhause zurückführen. Wenn keine Kennzeichnung vorhanden bzw. nicht mehr lesbar, werden die tödlich verunfallten Tiere protokolliert (Fundort, Datum, Zeit, Bild) und in der Zeitung, Gemeindeblatt,.verfolgt, ob diese gesucht werden. Siehe u.a. auch Newsletter - Tasso vom 08.06.2017 "Tier gefunden - Was tun?" und unter www.tiersuchdienst-wesermarsch.de
Eigentlich könnte man jeden verdächtigen, der tagtäglich ums/ins Haus kommt, Katzen zu stehlen (erst recht diejenigen Personen, denen es hinlänglich bekannt ist, dass Katzen in diesem Haushalt wohnen). Zeitungsbote, Postbote, Freunde, Müllabfuhr, Nachbarn,.... könnten dies ohne Zeit- und Kostenaufwand erledigen. Selbst wenn jemand aus diesem Personenkreis eine Katze stehlen sollte, würde nach wie vor der Beweis, dass organisiert geklaut wird, fehlen. Selbst bei der Altkleidersammlung wurde eingeräumt, dass es bisher nur eine einzige konkrete Beobachtung von Katzendiebstahl gab. (Bericht: "Polizei prüft Liste mit vermissten Katzen", WAZ.de, 7.01.2004). Somit fehlen auch hier bis heute nachweisliche Beweise, dass ein Zusammenhang zwischen den Schuh/Kleidersammlungen und dem Verschwinden der Haustiere (Katzen/Hunde) besteht.

Zwar gibt und gab es auch früher schon Zusammenschlüsse von Menschen, die sich dieser Thematik annehmen bzw. angenommen haben, s. Linksammlung, allerdings mangelt es an einem fortlaufenden Informationsfluss, und die verschiedenen Ansichten über die Gründe des Verschwindens unserer Haustiere erschweren leider eine effektive Zusammenarbeit.


Bezüglich dem Tierdiebstahl zu Versuchszwecken

Auf Beschluss der EU-Richtlinie RL 2010/63/EU dürfen entlaufene Haustiere in der Tierversuchsforschung verwendet werden.
Freigängerkatzen, Streuner und auch Hunde mit Freigang dürften durch diese neue EU-Richtlinie, die ab September 2012 in der Europäischen Union umgesetzt werden muss, in Gefahr sein. Ab dann könnten alle eingefangenen Tiere legal im Tierversuch enden.

Auszug aus der EU-Richtlinie:
Artikel 11 "Streunende und verwilderte Haustiere" (1) Streunende und verwilderte Tiere von Haustierarten dürfen nicht in Verfahren verwendet werden.
(2) Die zuständigen Behörden dürfen nur unter folgenden Voraussetzungen Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen:
a) Es besteht grundlegender Bedarf an Studien über die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere oder ernsthafte Gefahren für die Umwelt oder die Gesundheit von Mensch oder Tier, und
b) es liegt eine wissenschaftliche Begründung dafür vor, dass der Zweck des Verfahrens nur durch die Verwendung eines streunenden oder verwilderten Haustiers erreicht werden kann.


Wie Sie lesen können, ist es vordergründig zwar verboten, streunende Tiere für Versuchsreihen zu benutzen, aber durch die eingebaute Hintertüre in der EU-Richtlinie ist es auch nicht komplett ausgeschlossen.

Allein die Tierversuchzahlen sprechen gegen einen organisierten Tierdiebstahl bei Katzen. Die veröffentlichten Zahlen zeigen, dass im Jahr 2015, wie in all den Jahren davor, mehr Hunde als Katzen verbraucht wurden (2015 waren es 4.491 Hunde und "nur" 1.112 Katzen).
Bundeslandwirtschaftsministerium hat die Versuchstierzahlen für das Jahr 2015
Mehr zu diesem Thema unter Animal Rights Watch (ARIWA): Wissen A-Z, Tierversuche zum Wohle des Menschen? Und www.tierschutz-pressedienst.de Werden streunende Haustiere für Tierversuche eingefangen, von Jens Wolters.

Auch aus wirtschaftlich Gründen (hoher Zeitaufwand, Auto, Sprit, Personal, Gefahr dabei erwischt zu werden,.) würde es sich kaum lohnen, da man sehr leicht auf legalem Wege zu Katzen jedes Alters sich über das Internet, Tiermarktanzeigen,.. besorgen kann oder sie zu züchten ("produzieren")!

Ob und inwieweit Haustiere zu Versuchszwecken gestohlen werde, dazu fehlen bis heute dokumentierte Nachweise. Im Kreis Schwäbisch Hall konnten wir/ich seit der Einführung der Richtlinie keine auffällige Häufung bei den Suchanzeigen im "Haller Tagblatt" feststellen. Zudem ist diese Information der Eu-Richtlinie den wenigsten Menschen bekannt.


Bezüglich Hunde- und Katzenfellen

In Deutschland gibt es seit dem 01.01.2009 ein gesetzliches Importverbot von Katzen-/Hundefellen. Ich habe jedoch Zweifel, ob man sich auch daran hält, da die Profitgier einfach zu groß ist!
Jährlich werden weiterhin allein in China Millionen Hunde und Katzen für die Pelzindustrie grauenvoll und bestialisch umgebracht. Mehr zu diesem Thema unter Animal Rights Watch (ARIWA): Wissen A-Z Pelz, Hund, Katze & Co. Achtung! Das Leid der Tiere - Kunstpelz ist oft echtes Hundefell


Haustiere - wie schützen?

Eine Katze zu suchen und sie auch zu finden, ist fast ein Ding der Unmöglichkeit - selbst wenn sie u.a. "NUR" im Straßenverkehr verunfallt ist! Mehr siehe: www.tierschutz-pressedienst.de "Wenn Haustiere spurlos verschwunden bleiben" von Jens Wolters, www.tierschutzverzeichnis.de


Haustierdiebstahl hat es schon immer gegeben und wird es auch weiterhin geben, für welchen Zweck auch immer, und sei es "nur" zur Tierquälerei - für letzteres liegen immer wieder eindeutige polizeiliche Beweise vor - solange bis endlich die Tierhalter zur Einsicht kommen, dass sie ihre Haustiere nur schützen können, indem sie ihnen nur noch einen gesicherten Freilauf bieten. Wir selbst müssen unsere Tiere so gut es geht vor Diebstahl schützen. Das kann keine Tierschutzorganisation oder die Polizei; wir sind für den Schutz verantwortlich, wir müssen es nur wollen!

Zumindest muss jedem informierten Tierhalter, der seinem Tier unbeaufsichtigten Freilauf gestattet, bewusst sein, dass er sein Tier der Möglichkeit des Diebstahls, ebenso wie der Möglichkeit des Unfalltodes oder anderer Gefährdung aussetzt. Denn ob die Tiere gestohlen werden oder verunfallen ist für die Tiere zweitrangig. Für das Tier ist jedes dieser Schicksale schrecklich.

Nur durch einen geschützten Freilauf - reine Wohnungshaltung und Einzelhaltung lehne ich nach meinem heutigen Wissensstand weitgehend ab, da diese Tiere meistens verhaltensgestört werden und es sich dabei für mich um Tierquälerei handelt - können wir unsere Tiere weitgehend vor dem spurlosen Verschwinden schützen. Spurloses Verschwinden kann jeden Tag und zu jeder Zeit vorkommen - und sei es "NUR" durch den Straßenverkehr. Auf jeden Fall gehören Tiere in der Morgen- und Abenddämmerung ins Haus. Ich sehe jeden Tierhalter in der Verpflichtung, dass er seinen Tieren entsprechenden Schutz beim Freilauf gibt, besonders denjenigen, der schon ein oder mehrere Tiere in die Ungewissheit verloren hat.
Ich gönne meinen jetzigen Tieren nur noch Freilauf im gesicherten Garten unter Aufsicht, da ich nicht noch mal ein Tier verlieren möchte.


Ursachen des Verschwindens und was man dagegen unternehmen kann

Es tauchen bis heute nach wie vor hauptsächlich Katzen - auch gekennzeichnete - auf, die anscheinend niemandem gehören.

Die meisten Tierbetreuer stellen keine Tier-Verlustmeldung beim Ordnungsamt der Stadt bzw. Gemeinde um bei Auffindung des vermissten Tieres die Besitzansprüche im voraus geklärt zu haben. Da nach einem halben Jahr die Besitzansprüche an den Finder oder den neuen Halter des Tieres übergehen. Demzufolge haben Sie keinen Anspruch mehr wenn Sie Ihr Tier doch noch finden sollten!
Mehr unter: www.Juraforum.de Fundkatze: Darf man eine zugelaufene Katze behalten?
Tierheime sind voll von zugelaufenen Tieren mit teils ohne bzw. nicht mehr lesbaren Tätowierung Kennzeichnung und die nicht registriert sind bei einem Haustierzentralregister, und somit kann man diese nicht an die Tierhalter zurück geben.
Deshalb ist es sinnvoll seine Tiere bei der Kastration tätowieren (Das Tier ist sofort als gekennzeichnet erkennbar) und chipen zu lassen und dies an ein Haustierzentralregister anzumelden.

Laut Tasso sind in Deutschland schätzungsweise nur 20 Prozent aller Katzen mithilfe einer Tätowierung und/oder eines Transponders/Chips gekennzeichnet und beim Haustierzentralregister registriert. Die Tätowierung und/oder der Transponder/Chip alleine genügen jedoch nicht. Diese Nummer muss in einem Haustierzentralregister zusammen mit den Halterdaten hinterlegt sein, ansonsten ist sie im Verlustfall nutzlos.

Bis heute werden die im Straßenverkehr umgekommenen Tiere vor ihrer Entsorgung, trotz vorsorglicher Kennzeichnung, nicht identifiziert und somit auch nicht protokolliert und nicht an die Tierärzte, Tierheime, Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen einschließlich der zwei größten Haustierzentralregister Tasso und Deutscher Tierschutzbund gemeldet.

Es liegen nach wie vor keine konkreten Zahlen vor, ob tatsächlich so viele Katzen verschwinden und verschwunden bleiben - bloße Auflistungen reichen als Nachweis nicht aus - und vor allem wie diese verschwinden.
Laut Tasso Meldung wurden im Jahr 2016 im Umkreis von 50 km um Untermünkheim 975 Tiere als gesucht gemeldet. Davon wurden 596 aufgefunden. Weiterhin gesucht und vermisst werden nach wie vor 379.

Gründe dafür können zum Beispiel sein:

Straßenverkehr (immer wieder liest man, dass die Tiere sich nicht weiter als in unmittelbarer Nähe ums Haus herum aufhalten; umso mehr ist man überrascht, wenn man eine im Straßenverkehr verunfallte Katze findet, wie weit die Tiere ihr Revier ausgedehnt haben).

• Jäger; wenn sich eine Katze je nach Bundesland mehr als 200 bis 500 Meter vom Grundstück entfernt, darf sie legal geschossen werden, da sie als wildernd gilt! Mehr unter Initiative jagdgefährdeter Haustiere

• Krankheiten (trotz Tierarztbesuch kann es möglich sein, dass das eine oder andere Tier ernsthafter als vermutet erkrankt war und sich zum Sterben zurückgezogen hat).

• Eine Katze könnte auch, durch ihren natürlichen Drang zum Streunen, auf ihren Streifzügen draußen versehentlich und unbemerkt in Kellern, Garagen, Scheunen,... eingesperrt worden sein und deshalb nicht mehr nach Hause kommen.

Katzen suchen sich neue Betreuer, die dann keine Fundtiermeldung an das zuständige Ordnungsamt (Fundamt) machen.

Dieses sollte man im Auge behalten und sich damit alle Wege der Nachforschung offen halten.

Ich persönlich vermisse seit dem Verschwinden von meinem ersten Kater Toppy 1999 noch vier weitere Kater, die Sept. 2008 (Ben), Juni 2010 (Max), Sept. 2011 (Toni) und Dez. 2013 (Lars) spurlos verschwunden sind. Beim Kater Max ist die Vermutung, dass er "nur" im Straßenverkehr tödlich verunfallt ist. Bei Ben haben wir bis heute keinen Anhaltspunkt zu seinem Verbleib, zudem war er kerngesund. Toni hatte einen Ohrtumor und Lars Wasser in den Lungen. Alle o.g. Kater waren zugelaufene Freiläufer, für die wir die Betreuung übernommen hatten. Von 2 Katern sind uns trotz intensiver Suche/Meldungen, die offiziellen Tierhalter bis heute nicht bekannt. Die beiden letztgenannten Tiere haben sich definitiv zum Sterben abgelegt. Jedoch konnten trotz intensiver Suche, die Überreste dieser beiden sterbenskranken Tiere nicht gefunden werden.
Es wird bis heute nach wie vor ein Großteil, sowohl der wieder heimgekehrten als auch der tot aufgefundenen Tiere, nicht an die Haustierzentralregister gemeldet.

Bei Verdacht auf Tierfänger/Haustierdiebstahl werden leider, trotz verdächtigen Beobachtungen über Personen und Fahrzeuge, nach wie vor fast keine Anzeigen bei der Polizei erstattet. Dabei sollte man, wenn man etwas Verdächtiges beobachtet, möglichst Fotos davon machen und sich damit bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle melden.
Die Tierhalter müssen bei Anhaltspunkten - nach vorab umfassender persönlicher Suche - für einen begründeten Verdacht (nicht bei einer nur wagen Vermutung) des Diebstahls, Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei erstatten, damit ein entsprechender Handlungsbedarf entsteht, um Nachforschungen über den Verbleib der Tiere betreiben zu können. Mehr siehe unter anderem Katzensuchdienst und www.tierschutzverzeichnis.de : Mir ist eine Katze entlaufen, meine Katze ist verschwunden.

Noch ein wichtiger Hinweis: da Tiere juristisch weiterhin als Sache behandelt werden, ist auch der Gesichtspunkt der Sachbeschädigung (gemeint ist ein Tier) zu beachten.
"Sachbeschädigung ist ein Antragsdelikt" - "Der Geschädigte muss von sich aus aktiv werden" (es wird erst dann ermittelt, wenn Anzeige erstattet wird/wurde bei der Polizei).

Diese Anzeige sollten Tasso und der Deutsche Tierschutzbund, die beiden größten Haustierzentralregister, als Kopie erhalten, um stichhaltiges Zahlenmaterial zu bekommen.

Solange die o. g. Punkte nicht überwiegend umgesetzt und eingehalten werden, bleiben weiterhin viele Tiere spurlos verschwunden.


Auffinden eines fremden Tieres

Es werden nach wie vor zugelaufene Katzen (Hunde) von einigen Menschen aufgenommen, die diese nicht als Fundtier melden, da sie eventuell der Meinung sind, dass das Tier kein Zuhause besitzt bzw. ausgesetzt wurde. Dabei muss jedes Tier (Katze/Hund) das irgendwo auftaucht/gefunden wurde, beim zuständigen Ordnungsamt (Fundamt), Tierschutzverein oder der Polizei gemeldet werden, damit es veröffentlicht werden kann. Dadurch könnte so manch zeitaufwändige und kostenintensive Suchaktion vermieden werden.

§ 965 BGB Anzeigepflicht des Finders:
Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

§ 242 StGB Diebstahl Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

§ 246 StGB Unterschlagung
1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
3) Der Versuch ist strafbar.

Alle Beiträge auf dieser Homepage sind nach wie vor aktuell und werden es in naher Zukunft auch weiterhin bleiben, da in den vergangenen Jahren und bis heute in ganz Deutschland immer wieder gebietsweise auch gekennzeichnete Haustiere - Katzen/Hunde - spurlos verschwinden.

Wenn Sie alles getan haben, was Sie auf der Homepage unter "Wichtige Infos" zum Thema Strafanzeige, Suchaktivitäten, Zeitungsanzeigen usw. finden können, kann man Ihnen leider auch nicht direkt weiterhelfen. Es bleibt dann nur noch Hoffen und Warten. Immer wieder kommen Tiere auch nach Wochen, Monaten, oder sogar Jahren wieder nach Hause zurück.

Aber auch wenn Sie aktuell kein Tier vermissen, können Sie mithelfen, indem Sie z.B. andere Tierhalter dringlichst darauf hinweisen, dass diese ihre verschwundenen Tiere beim DTSB und bei Tasso als vermisst melden - auch wenn sie nicht gekennzeichnet waren!
Dazu gehört auch die wichtige Information, ehemals verschwundene Tiere, die wieder zu Hause/heimgekehrt (auch tot) sind, an der Stelle wieder abzumelden, bei der sie als vermisst gemeldet wurden.
Denn für eine bundesweite, zentrale, umfassende Aufklärungs- und Nachforschungsarbeit einschließlich einer zuverlässigen Erstellung einer Vermisstenliste, bedarf es einer ausreichend großen und finanzstarken Organisation wie z.B. Tasso und des DTSB, dessen Bekanntheitsgrad die flächendeckende Erfassung erst ermöglichen kann.


Zusammenfassend können bzw. sollten Sie folgendes tun:

1. Tierhalter, die ihr Tier vermissen, umfassend über alle persönlichen Suchmöglichkeiten informieren (siehe diese Homepage unter "Wichtige Infos" ).
Wenn Sie "fast sicher" sind, dass Ihr Tier gestohlen wurde und Sie bestimmte Anhaltspunkte für einen Diebstahlsverdacht haben, dann erstatten Sie bitte unverzüglich Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei, damit Handlungsbedarf entsteht um Nachforschungen über den Verbleib des Tieres zu betreiben.

2. Nach umfassender, persönlicher Suche, Tierhaltern dringend zur Tierverlust/Strafanzeige wegen Diebstahls (Vorlage für eine Strafanzeige unter der Rubrik "Wichtige Infos") bei der Polizei raten.
Auch wenn alle umfassenden, persönlichen Suchmaßnahmen erfolglos bleiben, ist dies immer noch kein Beweis dafür, dass Katzen (Hunde) gestohlen werden - erst recht nicht organisiert für die Tierversuchs- und/oder Fellindustrie - trotzdem, auch wenn dieser Beweis fehlt, ist die Polizei nach einer persönlichen, umfassenden Suche verpflichtet, diese Tierverlust/Diebstahl-Strafanzeigen, auch wenn lediglich ein Verdacht besteht, aufzunehmen.

=> Vorher sollte eine Tier-Verlustmeldung beim Ordnungsamt der Stadt bzw. Gemeinde gestellt werden, um bei Auffindung des vermissten Tieres die Besitzansprüche im voraus geklärt zu haben. Nach einem halben Jahr gehen nämlich die Besitzansprüche sonst an den Finder oder den neuen Halter des Tieres über.

3. Informationen zur Kennzeichnung der Haustiere weitergeben. Man sollte seine Tiere unbedingt tätowieren, chippen und auch registrieren lassen (besonders freilaufende Katzen, aber auch Wohnungskatzen) da diese Kennzeichnungen für eine eventuelle Zurückführung wichtig sind und vielleicht auch als Beweis bei entsprechendem Auffinden eines Tieres dienen.
Allerdings schützen Tätowierung und/oder Mikrochip die Tiere nicht vor Diebstahl!

4. Informationen zur Haltung der Haustiere mit gesichertem Auslauf weitergeben.

Wenn Sie einen Artikel in die Zeitung setzen, bitte ich Sie, die o. g. sehr wichtigen Informationen einzubringen.

Ich hoffe und wünsche mir von Herzen, das Ihr eventuell verschwundenes Haustier zwischenzeitlich wieder wohlbehalten bei Ihnen zu Hause ist.

Ursula Nagel


Haustierdiebstahl wird weiterhin wie in all den Jahren davor eine unendliche Geschichte bleiben!

Aber das eine Tierleid "Verschwundene Haustiere" darf das andere Tierleid "Nutz"-Tiere und "Versuchs"-Tiere nicht ausschließen!

Denn solange wir alle Tiere nicht als leidfähige Mitlebewesen sondern weiterhin als Sache behandeln, in dem wir sie essen, Experimente an ihnen durch führen, wir uns von ihnen kleiden oder sie für unsere Unterhaltung / Spaß missbrauchen, wird sich nichts Grundlegendes für "alle" unsere tierischen Mitlebewesen ändern! Auch nicht für unsere verschwundene Haustiere!

Die einzige Möglichkeit, allen Tieren wirklich zu helfen ist der Konsum aller tierischen Produkte gegen alternative Produkte auszutauschen und Tiere ihrer Art entsprechend leben zu lassen!
Vegan zu essen und zu leben!

Wahre Tierfreunde einschließlich Tierschützer essen keine Tiere einschliesslich Produkte von diesen! Mehr unter ProVegan



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