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Berichte




Zu dem Rechtsstreit der Katzenhalterin XXXXX

Zu dem Rechtsstreit der Katzenhalterin XXXXX – Urteil des Amtsgerichts XXXXX

Geschäfts-Nr.: XXXXX vom 28.Februar 2002



Anfragen/Mitteilungen :

Frau XXXXX, Richterin am Amtsgericht XXXXX:

Im Namen des Volkes: Sie werden verurteilt, weil von Ihnen aufgenommene Katzen ihren Kot in Nachbars Grundstück ablegen.



" Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie die Tiere behandelt " (Mahatma Gandhi)


Dass es mit sogenannter Größe oder gar moralischem Fortschritt bergab geht, kann man in einem Urteil des Amtsgerichts XXXXX erkennen, das eine Katzenfreundin ein Zwangsgeld bis zu 25.000,00 Euro androht, falls sie die auf ihrem Grundstück lebenden Katzen nicht "reduziert", damit diese künftig nicht mehr in Nachbars Gärten ihren Kot ablegen.

Wörtlich heisst es in dem Urteil: "Es dürfen nicht mehr als 2 Katzen mit freiem Auslauf über die Grenze des Grundstücks hinaus gehalten werden".

Der Beklagten wird auferlegt, vormals streunende, kranke und völlig heruntergekommene und von ihr aufgenommene Katzen (auf eigene Kosten kastriert, geimpft, entwurmt, Vertrauensfähigkeit gegenüber Menschen hergestellt) - inzwischen auf ihre Hausgemeinschaft verteilt, - in Zukunft Freigang zu verwehren oder diese zu "reduzieren".

Jeder Tierfreund weiss, was so ein Urteil bedeutet: Jedes liebgewonnene Tier müsste nicht nur aus dem Herzen, sondern auch aus der gewohnten Umgebung gerissen werden. Wohin? Ins Tierheim?

Würde die "Beklagte" ihr Grundstück einzäunen können (evtl. mit Elektro-Zaun versehen), dürften die Katzen weiterhin ihren (begrenzten) Freigang behalten: leider zu kostspielig für die Tierfreundin.


Wie kann es zu solch einem Urteil kommen?

Diese Katzen hatten einmal ein schönes Zuhause, nur weil sie lästig wurden, hat man sich ihrer entledigt in dem man sie auf die Straße setzte.

Wohin mit den Katzen?

Wir dürfen diese Tiere nicht umbringen, der Tierarzt darf sie laut Tierschutzgesetz nicht töten und verhungern kann man sie auch nicht lassen.

Wer ist juristisch und finanziell für diese zugelaufenen – im Grunde sind es Fundtiere – verantwortlich?

Hat jemand diese Verantwortung freiwillig übernommen – Füttern, medizinisch Versorgen, ein neues Zuhause geben -, so sollten die Folgen dieses karitativen Tierschutzes die betreffende Person nicht vor Gericht bringen und ihr die Androhung einer Geldstrafe einbringen. Ein "Streitschlichter" (Mediator) hätte die verantwortliche Kommune zur Mitfinanzierung einer angemessenen Katzenunterkunft (Zaun) kaum bewegen können. Warum mit Kanonen auf Spatzen schiessen?

Ursula Nagel


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