Wichtige Infos
Was zu tun ist, wenn Haustiere verschwunden sind.
Laut Grundgesetz ist unser Eigentum geschützt, in diesem Falle sind es unsere Haustiere (auch wenn sie nicht gekennzeichnet und registriert waren/sind), die trotz umfassenden Suchens nicht mehr aufgefunden werden. So sollte bei deren Verlust oder Diebstahl unbedingt Straf-Anzeige bei der Polizei und/oder Staatsanwaltschaft gegen Unbekannt wegen des Verdachtes des Tier-Diebstahls, Sachbeschädigung sowie aus allen anderen rechtlichen Gesichtspunkten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erstattet werden. Nur so kann man einen Handlungsbedarf bei der Polizei erwirken (siehe Punkt 3).
Wichtiger Hinweis zur Sachbeschädigung:
"Sachbeschädigung ist ein Antragsdelikt" - "Der Geschädigte muss von sich aus aktiv werden" (es wird erst dann ermittelt, wenn Anzeige erstattet wird/wurde bei der Polizei).
Wir wissen dass Haustiere (Katze/Hund) nicht ohne Grund spurlos verschwinden, (da sie sich bekanntlich im allgemeinen - bis auf wenige Ausnahmen - in einem Revier von ca. 500 m von ihrer Heimat bewegen), sondern dass der organisierte Haustier-Diebstahl wohl nicht mehr von der Hand zu weisen ist. Mit unseren Möglichkeiten wollen wir den Versuch machen, Tier-Diebstähle über die Erfassung der durch die Tierhalter bei der Polizei gemachten Tier-Verlust/Diebstahl-Anzeigen anzugehen, damit seitens der Behörden ein Einsehen und ein Handlungsbedarf entsteht und Nachforschungen beginnen, ob und wozu diese Tiere gestohlen werden.
Dass Tierdiebstähle stattfinden, ist bekannt; uns geht es um den Nachweis, dass es sich um organisierte und bundesweite Tier-Diebstähle handelt.
Stark in Verdacht geraten sind seit dem Jahr 2002 unter anderem auch "unseriöse" Altkleider/Schuh-Sammlungen (laut "im-sinne-der-tiere.de"), die als solche durch nicht vollständige oder falsche Anschrift und/oder Telefonnummern auf ihren Begleitzetteln zu erkennen sind.
Überwiegend kommen angeblich dabei neben Personenwagen, hauptsächlich Lieferfahrzeuge (Kabinen/Kastenwagen) von verschiedenen Fahrzeugherstellern zum Einsatz, deren Fenster teils durch Zukleben oder mit zugezogenen Gardinen blickdicht gemacht werden.
Zum Anlocken der Tiere wird wahrscheinlich neben den vielen verschiedenen angewandten Fang - und Lockmethoden auch mit chemischen Sexuallockmitteln gearbeitet, die selbst bei kastrierten Tieren - Katzen/Kater - wirken.
Werden solche u.a. diesbezügliche, verdächtige Beobachtungen über Personen und Fahrzeuge gemacht, sollte man sich unbedingt Typ, Kennzeichen und Farbe vom Fahrzeug und dazu eine Personbeschreibung notieren - wenn Foto zur Hand, Bilder machen - und diese Notiz als sachdienlichen Hinweis
UNVERZÜGLICH
bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle melden und auch sofort eine Anzeige wegen Verdachts der Tierfängerei/des Haustierdiebstahls schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erstatten.
Die Polizei ist verpflichtet, diese Anzeige entgegenzunehmen und gehalten in allen Richtungen zu ermitteln, z .B u. a. den Halter/Mieter des Fahrzeuges und ob Anschrift des Fahrzeug-Halters/Mieters der Wahrheit entspricht.
Da bislang noch keine handfesten Beweise vorliegen – und selbst wenn sich dieser Verdacht bestätigen sollte, dass ein Zusammenhang zwischen den Schuh/Kleidersammlungen und dem Verschwinden der Haustiere (Katzen/Hund) besteht - sollte /muss man auch noch andere mögliche Arten des Diebstahls unsere Haustiere im Auge behalten, und sich damit alle Wege der Nachforschung offen halten.
Aktivitäten zum Suchen:
1.) Wiederholte Suchmeldung (mit Aussicht auf Belohnung) über die Tagespresse und Gemeindeblatt (bitte achten Sie dort auch auf die Inserate über zugelaufene Tiere).
2.) Bitte melden Sie unbedingt Ihre vermissten Tiere - auch wenn sie nicht gekennzeichnet sind (Chip/Tätowierung) und auch nicht registriert waren - sofort an die Tierdiebstahl-Hotline des Deutschen Tierschutzbundes: Tel.: 01805 / 23 14 14 und an TASSO - Haustierregister: Tel.: 06190/937 300 (von TASSO bekommt man auch Suchplakate zugeschickt, wenn man es möchte - Bilder von Ihrem Tier dort bitte hinschicken).
3.) Wichtig - sehr wichtig - unbedingt wichtig!!!
Bei Verlust oder Diebstahl sollten Sie unbedingt Straf-Anzeige (ca. 3-4 Wochen nach dem spurlosen Verschwinden der Tiere) bei der Polizei und/oder Staatsanwaltschaft gegen Unbekannt wegen des Verdachtes des Tier-Diebstahls, Sachbeschädigung sowie aus allen anderen rechtlichen Gesichtspunkten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erstatten. Nur so kann man einen Handlungsbedarf bei der Polizei erwirken. Die Polizei ist verpflichtet, diese Straf-Anzeigen entgegenzunehmen und zu ermitteln. (Siehe Homepage: www.verschwundene-haustiere.de - Vordruck zur Anzeige zum Ausdrucken dort vorhanden).
(Diese Anzeigen sind sehr, sehr wichtig. Deshalb bitten wir Sie im Namen unserer aller "Spurlos verschwundenen Haustiere", dass Sie diese Anzeige ca. 2-3 Wochen nach dem Verschwinden der Tiere, (da vielleicht doch noch Hoffnung besteht, dass das eine oder andere Tier nach Hause zurückkommt), unbedingt schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Polizei erstatten.)
=> Vorher sollte eine Tier-Verlustmeldung beim Ordnungsamt der Stadt bzw. Gemeinde gestellt werden, um bei Auffindung des vermissten Tieres die Besitzansprüche im voraus geklärt zu haben. Nach einem halben Jahr gehen nämlich die Besitzansprüche sonst an den Finder oder den neuen Halter des Tieres über.
=> Anfragen bei den Tierheimen (dort auch in der Quarantänestation/Krankenstation nachschauen lassen) in Ihrer Region bis mindestens ca. 50 km.
=> Anfragen bei Ihrem Tier-Arzt, den Tier-Ärzten in Ihrer Umgebung und bei Tierkliniken - wenn in Ihrer Wohngegend sind (dort bitte auch um Aushängung von Such-Plakaten von Ihrem Tier anfragen).
=> Anbringen von Such-Zetteln/Plakaten in der Wohngegend nach Absprache mit den Besitzern z.B. in Schaufenstern von Geschäften, Betrieben, Garagentoren, ...
=> Anfragen bei der Straßenmeisterei und den Gemeindearbeitern, auch bei der Feuerwehr, Zeitungsausträgern, Briefträger, Hundehalter, Spaziergänger, ...
=> Jäger befragen - ob Katze im Wald gesehen wurde. (Name vom zuständigen Jagdpächter bitte erfragen bei der Gemeinde).
=> Zudem haben Sie eventuell die Möglichkeit bei den verschiedenen Mailverteilern anzufragen, ob Ihre Such-Anzeige Ihres verschwundenen Haustiers in die Mailverteiler aufgenommen wird.
=> Zusätzlich - zu den Haustiersuchenden Tierschutz-Organisationen - können Sie auch versuchen die Suchanzeige über die vielen verschiedenen privaten Anbieter im Internet einbringen zu lassen.
wie zum Beispiel bei:
TASSO:
www.tiernotruf.org
Global Animal:
www.globalanid.com
VIER PFOTEN:
www.vierpfoten.at
Pielle-Katze:
www.goedeka.de
Katzensuchdienst:
www.katzensuchdienst.de
u.s.w.
Wir hoffen und wünschen es von Herzen, dass die Suche nach Ihrem Haustier alsbald erfolgreich beendet werden kann. Denn es muss nicht gleich bei jedem verschwundenen Tier eine kriminelle Handlung vermutet werden, deshalb bitten wir Sie, geben Sie die Suche/Hoffnung nicht/nie auf.
Wichtig:
Wenn Ihr Haustier wieder zuhause /heimgekehrt ist, (auch wenn es tot aufgefunden wurde) melden Sie es bitte wieder an den Stellen ab, wo Sie es als vermisst gemeldet haben. Vielen Dank.
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