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Korrespondenzen


Als Folgerung aus den Antwortschreiben ergibt sich für mich:


In den zurückliegenden Jahren sind bei den verschiedenen Landeskriminalämtern (LKÄ) keine signifikanten Fallzahlen erkennbar gewesen, obwohl es teils zu mehrfachen Anzeigen von betroffenen Tierhaltern und Tierschutzorganisationen gekommen ist. Es fehlen konkrete Belege zu Verlustmeldungen, folglich sieht die Polizei keinen Handlungsbedarf.

Nahezu alle Antwortschreiben machen nachdrücklich darauf aufmerksam, dass die Polizei Ermittlungen nur tätigen darf, wenn tatsächliche, zureichende Anhaltspunkte für eine Straftat (Tierdiebstahl) vorliegen. Ermittlungstätigkeiten der Polizei sind also nur dann zulässig, wenn der Verdacht einer Straftat gegeben ist, wenn konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Diebstahles sprechen.

Beim Vorliegen eines konkreten Verdachts des Tierdiebstahls oder bei diesbezüglichen Beobachtungen ist die unverzügliche Einschaltung der Polizei daher unerlässlich.

Bei unbeobachtetem Verschwinden der Haustiere sollte eine Straf-Anzeige bei der Polizei nach umfangreicher persönlicher Suche nach dem Haustier (s. unter wichtige Infos: Im Namen unserer aller "Spurlos verschwundenen Tiere" - Aktivitäten zum Suchen) gemacht werden. Auch die Nachfrage beim Jäger oder Jagdpächter, dessen Revier an das Haus/Strasse/Wohngebiet grenzt oder beim zuständigen Forstamt (zu erfragen bei der Gemeindeverwaltung) sollte nicht unterlassen werden. Nicht vergessen die Strassenmeisterei und sehr wichtig: die Tierheime! Allein in den Tierheimen sitzen einige tausende Katzen, die dort als zugelaufen/gefunden abgegeben wurden und die höchstwahrscheinlich alle eine Heimat gehabt haben.


Ein verantwortungsbewusster Tierhalter lässt jedoch grundsätzlich seine Tiere nicht ohne Aufsicht (schwieriger als bei Hunden ist das bei Katzen tagsüber, aber durchaus möglich, z. B. durch eingezäumtes Grundstück) und vor allem nachts nicht ausser Haus.

Da die Gefahren für eine Freilaufkatze in der heutigen Zeit zu gross sind, ist es unverantwortlich, den Tieren ohne entsprechenden Schutz Freilauf zu gewähren, da diese Gefahren nicht einschätzen können. Gewiss können wir einen 100% Schutz unseren Tieren nie und nimmer geben - sowie wir sie auch unseren Kindern nie und nimmer geben können.

Nur durch einen geschützten Freilauf oder Wohnungshaltung können wir unsere Tiere weitgehend vor dem spurlosen Verschwinden schützen, und sei es "NUR" vor dem Strassenverkehr. Ich sehe jeden Tierhalter in der Verpflichtung, besonders denjenigen, der schon ein oder mehrere Tiere in die Ungewissheit verloren hat. Aber immer wieder hört und liest man: "Im letzten Jahr wurden wir gewarnt vor Katzenfängern, aber in diesem Jahr habe ich nicht damit gerechnet." Spurloses Verschwinden kann überall jeden Tag und zu jeder Tageszeit vorkommen. Die Aussage: " meine Katzen sind nie weiter weg gegangen" haben keine Aussagekraft mehr für mich, (100 m können schon zu weit weg sein) da Katzen - vor allem junge - äusserst neugierig und unternehmungslustig sind. Auch stimmt es nur bedingt - Ausnahmen bestätigen die Regel - , dass Katzen Einzeltiere sind. Katzen haben ein sehr ausgeprägtes soziales Verhalten und "besuchen" einander.

Da spurloses Verschwinden jeden Tag vorkommen kann, bedürfen Haustiere stets und anhaltend eines beaufsichtigten oder umzäunten Freilaufs. Ein unbeaufsichtigter Freilauf, auch wenn er nur kurz ist, kann bereits zur Gefahr werden.

Auf jeden Fall gehören Tiere in der Morgen - und Abenddämmerung ins Haus. Tiere, die in den Familien-Haushalt aufgenommen wurden/werden, vor allem Jungtiere, sollte man in den ersten 4 - 6 Wochen nicht ausser Haus lassen, und danach nur mit kontrolliertem bzw. begleitetem Freilauf beginnen und ihnen dann nur im geschützten Garten unter Aufsicht Freilauf gewähren. Ich persönlich habe dazu keine Kosten gescheut.

Bis heute sind die Gründe für das spurlose Verschwinden nicht eindeutig bekannt.

Eine Katze suchen, um sie zu finden, ist fast ein Ding der Unmöglichkeit - selbst wenn sie u.a. "NUR" im Strassenverkehr verunfallt sind! .

Tierfänger gibt es auf jeden Fall, und sei es "nur" zur Tierquälerei - hierfür liegen immer wieder eindeutige Beweise vor.

Zur Behauptung, dass es einen organisierten Haustier-Diebstahl für die Tierversuchs - und/oder Fell-Industrie gibt - fehlen bis heute jedwede eindeutige Beweise, und sie basiert nur auf Spekulation.

Jedoch bleibt der Verdacht so lange bestehen, bis andere beweisbare Gründe für das spurlose Verschwinden unserer Haustiere erbracht werden.

Das blosse Aufnotieren reicht nicht als Nachweis für den Diebstahl aus, vor allem, wenn kein nachhaltiges Nachrecherchieren erfolgt, ob die verschwundenen Katzen in den darauf folgenden Wochen, Monaten nicht doch wieder nach Hause zurück gekehrt sind.

Für diese grosse und umfassende Aufklärungs- und Nachforschungsarbeit braucht es eine entsprechend ausgerüstete Organisation - z.B.: DTSB, TASSO.


Wenn die betroffenen Tierhalter persönlich alle Aktivitäten zum Suchen bereits unternommen haben, kann man Ihnen leider auch nicht direkt weiterhelfen.

Sie können mithelfen, indem Sie die Tierhalter darauf dringlichst hinweisen, dass diese ihre verschwundenen Tiere beim DTSB und bei Tasso als vermisst melden - auch wenn sie nicht gekennzeichnet waren!

Dazu gehört auch die wichtige Information, dass die ehemals verschwundenen Tiere, die wieder zuhause/heimgekehrt (auch tot) sind, wieder abzumelden an der Stelle, wo Sie als vermisst gemeldet wurden.

Auch wenn alle umfassenden persönlichen Suchmassnahmen erfolglos blieben, ist dies immer noch kein Beweis dafür, dass Katzen (Hunde) gestohlen werden; trotzdem, auch wenn dieser Beweis fehlt, ist die Polizei nach einer persönlichen umfassenden Suche verpflichtet, diese Tier-Verlust/Diebstahl-Straf-Anzeigen - auch nur bei einem Verdacht - entgegen zu nehmen.
Der Tierhalter muss also - nach umfassender persönlicher Suche - unbedingt eine polizeiliche Tier-Verlust/Diebstahl-Straf-Anzeige schriftlich oder mündlich zur Niederschrift machen.


Was können Sie tun?

1. Tierhalter, die ihr Tier vermissen, umfassend über alle persönlichen Suchmöglichkeiten informieren (siehe Hp. www.verschwunden-haustiere.de - unter wichtige Infos: Im Namen unserer aller "Spurlos verschwundenen Tiere" - Aktivitäten zum Suchen).

2. Nach umfassender persönlicher Suche Tierhaltern dringend zur Tier-Verlust/Diebstahl-Straf-Anzeige (s. o. g. Hp.: Vorlage für Tier-Verlust/Diebstahl-Straf-Anzeige) bei der Polizei raten.

3. Informationen zur Haltung der Haustiere mit gesichertem Auslauf weitergeben (demnächst auf o. g. Hp.)

4. Informationen zur Kennzeichnung der Haustiere. Man muss unbedingt seine Tiere tätowieren und chipen und auch registrieren - vor allem Freilaufkatzen - lassen, da diese Kennzeichnungen für eine eventuelle Zurückführung wichtig sind und vielleicht auch als Beweis bei entsprechendem Auffinden eines Tieres dienen.

Allerdings schützen Tätowierung und/oder Mikrochip die Tiere nicht vor Diebstahl!


Aber ob die Tiere gestohlen werden oder verunfallen ist für die Tiere zweitrangig. Das Sterben eines Tieres unter anderem durch Überfahrenwerden ist nicht unbedingt ein kurzes, schmerzloses Sterben. Tiere, die "nur" angefahren werden und deren Kraft nicht mehr reicht, sich nach Hause zu schleppen, sterben oft ebenso unter solchen Qualen, wie man sich die Strapazen eines Tierversuchs vorstellen muss. Für das Tier ist jede dieser Belastung ungeheuer.

Jeder Tierhalter, der seinem Tier unbeaufsichtigten Freilauf gestattet, setzt sein Tier der Möglichkeit des Diebstahls ebenso wie der Möglichkeit des schweren Unfalltodes oder anderer Gefährdung aus.


Wenn Sie einen Presse-Artikel in die Zeitung setzen, bitte ich Sie die o. g. sehr wichtigen Informationen einzubringen.


Ursula Nagel

Dezember 2004


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