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Leserbriefe

Mein Leserbrief zur Ergänzung zum Leserbrief: „Grausamkeiten nicht hinnehmen - Katzenquälerei in der Kreuzäckersiedlung„ von Frau Axxx Kxxx vom Samstag, den 6. November 2010. der gekürzt im Haller Tagblatt, (ungekürzt hallertagblatt.de), Kreis Schwäbisch Hall, am Samstag, den 13. November 2010 erschienen ist.

Berichten zufolge ist seit Jahren die Thematik „spurlos verschwundene Haustiere“ ein heikles Thema. Es verschwinden in ganz Deutschland immer wieder gebietsweise auch gekennzeichnete ((Chip/Tätowierung) Haustiere spurlos. Die Gründe für das spurlose Verschwinden von Haustieren sind bis heute nicht eindeutig bekannt, wobei die Verunfallung durch den Strassenverkehr gewiss eine grosse Rolle spielt.
Laut Grundgesetz ist unser Eigentum geschützt; in diesem Falle sind es unsere Haustiere, die trotz umfassenden Suchens nicht mehr gefunden werden. Die Tierhalter sollten bei Anhaltspunkten für einen Verdacht des Diebstahls oder der Tierquälerei unbedingt Straf-Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Tier-Diebstahls und der Sachbeschädigung ("Sachbeschädigung ist ein Antragsdelikt" - "Der Geschädigte muss von sich aus aktiv werden") schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erstatten. Sehr wertvoll sind Benennungen von Zeugen, die die Aussage bestätigen.
Die Polizei ist verpflichtet, diese Straf-Anzeigen entgegenzunehmen und gehalten in allen Richtungen zu ermitteln. Wie von der Polizei Schwäbisch Hall schriftlich bestätigt wurde.
Bei Tierquälerei sollte der Anzeige eine tierärztliche Bescheinigung als Nachweis beigelegt werden.
Mit der Anzeige erhält der Vorgang ein Aktenzeichen, das der Anzeigende erfahren und durch das er über die Ermittlungen informiert werden kann. Dann sollte man hartnäckig die Angelegenheit verfolgen.
Falls die Ermittlung z.B. wegen "Geringfügigkeit" eingestellt wird, kann man dagegen Beschwerde einreichen. Der Vorgang ist nun erfasst; das ist ganz wichtig, falls es zu einem erneuten Tatbestand kommt. Bei der Erstattung einer Strafanzeige riskiert man überhaupt nichts, es sei denn, man handelt "wider besseren Wissens" und bringt gezielt falsche Verdächtigungen vor.
Anmerkung zur Registrierung von Haustieren:
Die Haustierregister von Tasso e.V. und dem Deutschen Tierschutzbund e.V sind die bundesweiten Anlaufstellen für verschwundene und zugelaufene Haustiere. Aus diesem Grund wird eindringlich geraten: Anmeldung dort des bei der Kastration gekennzeichneten Haustiers, auch Freilaufkatzen, mit Chip oder Tätowierung, da diese für eine eventuelle Rückführung sind.
Info Interessengemeinschaft www.verschwundene-haustiere.de
Ursula Nagel, Untermünkheim



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